Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 861 (vorherige ZH 1/478) Sicherer Umg
BGI 861 10 Bild 9: Schließkraftmessgerät Für automatische Tore oder bei Impulssteuerung durch nicht unterwiesene Personen (öf-fentlicher Zugang) m
BGI 861 11 oder – nachgiebige Kante an der Hauptschließkante, bei der eine Kraft ≤ 150 N ent-steht, ist sichergestellt, • es ist keine andere Befeh
BGI 861 12 4.3.1 Verdeckung Durch Verdeckungen können Gefahrstellen, die an der Nebenschließkante von Drehflü-geltoren entstehen, gesichert werden.
BGI 861 13 Auf Grund von systematischen Versuchen haben sich für rechteckige Durchgriffsöffnungen folgende Sicherheitsabstände als ausreichend erwies
BGI 861 14 Bild 15: Kraftbegrenzung zwischen Flügel und Umgebung 4.5 Sicherung gegen Einziehen an kraftbetätigten Flügeln 4.5.1 Senkrecht bewegt
BGI 861 15 Bei glattflächigen Flügeln besteht in der Regel keine Einzugsgefahr zwischen Flügel und festen baulichen Einrichtungen am Sturz. Hervorste
BGI 861 16 Bild 18: Federbruchfangvorrichtung auf der Welle eines Sektionaltores Sofern nach Versagen eines Tragmittels eine nicht ausgeglichene Kra
BGI 861 17 4.7 Sicherung gegen ungewollte Bewegungen des Flügels Ungewollte Bewegungen des Flügels sind vermieden, wenn – handbetätigte Flügel in
BGI 861 18 5 Handbetätigung 5.1 Handbetätigte Tore Eine leichte und gefahrlose Handbetätigung ist ermöglicht, wenn – Griffe, Griffplatten oder Zug
BGI 861 19 7 Betrieb Für den Betrieb ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen. Der Betreiber hat, z.B. durch eine Betriebsanweis
BGI 861 2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung ...
BGI 861 20 Nicht bauartgeprüfte Fangvorrichtungen sind darüber hinaus einer Prüfung zur Feststel-lung der Funktionsfähigkeit nach der Betriebsanleitu
BGI 861 21 Anhang 1 Angaben für Planung und Auswahl von Toren Bauart Sektionaltor Schiebetor Rolltor Falttor Rollgittertor
BGI 861 22 Anhang 2 Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die in dieser BG-Regel aufgeführten Vorschriften und Regeln zusammengestellt: 1. Geset
BGI 861 23 Hinweis: Seit April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vor-schriften- und Regelwerkes unter neuen Beze
BGI 861 3 Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlun-gen, die die praktische Anwendung von Regelun
BGI 861 4 Der Arbeitgeber hat bei Auswahl und Beschaffenheit von Toren die Anforderungen nach Ab-schnitt 1.7 des Anhanges zu § 3 Abs. 1 der Arbeitss
BGI 861 5 1 Anwendungsbereich Diese BG-Information enthält Angaben, die zur sicherheitstechnischen Beurteilung von kraft- oder handbetätigten Toren
BGI 861 6 Bild 2: Handgriff für eine Handbetätigung 4. Kraftbetätigung ist die Bewegung des Flügels, bei der die für die Bewegung des Flügels er
BGI 861 7 Bild 4: Neben- und Gegenschließkante 8. Automatischer Betrieb ist die Bewegung des Torflügels ohne absichtliche, von Hand ausgelöst
BGI 861 8 Die für Tore spezifischen Anforderungen, nach denen der Hersteller die Tore ausführen muss, sind in den einschlägigen Regeln der Technik, z
BGI 861 9 4.2.2 Kraftbegrenzung Die maximal zulässigen Werte für dynamische und statische Kräfte an der Hauptschließ-kante sind in DIN EN 12453 „Nut
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